Regalprüfung – Full service
Regalprüfung: Sorgfalt und professionelle Expertise bei Hochregalsanierung, Umbaubaukoordination und der technischen Dokumentation schätzen unsere Kunden seit Jahren in ganz Deutschland, Dänemark und Rumänien. Als herstellerunabhängiger Prüfbetrieb bieten wir kosteneffiziente Lösungen an – ganz einfach!
Neutrale Regalinspektion
Als neutraler Prüfbetrieb sind wir nur Ihnen Rechenschaft schuldig und bemängeln nicht mehr als unbedingt notwendig – sowohl bei der Materialvermittlung als auch bei der Montagevermittlung. Da wir weder an den Umsätzen beteiligt sind, noch nach Umsatz bezahlt werden, haben wir keinen Grund, die Kosten unnötig zu erhöhen.
Regalschäden? Kosten vermeiden
Dank unserer langjähriger Erfahrung können wir kompetent Lösungsansätze und Möglichkeiten aufzeigen, wie Beschädigungen und somit auch Kosten für die Beseitigung weitestgehenst vermieden werden können. Vermeidbare Schäden sollen stets durch geeignete Präventionen soweit wie möglich ausgeschlossen werden.
Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Regale müssen laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft werden. Nach DIN EN 15635 sollte alle 12 Monate ein Regalprüfer vor Ort sein und die Sicherheit überprüfen (Regalprüfung).
Zu den prüfpflichtigen Regalsystemen zählen: Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Einfahrregale und Mehrgeschossanlagen.
Regalprüfung: Was, wenn ein Regal repariert werden muss?
Die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 108-007 (vormals BGR 234), sowie die Norm DIN EN 15635 fordern, dass von einem Regalprüfer festgestellte sicherheitsrelevante Schäden am Regal fachgerecht beseitigt werden müssen. Der Schaden soll sofort an den Sicherheitsbeauftragten gemeldet werden, um geeignete Maßnahmen einzuleiten und ein schriftlicher Bericht mit Aufbewahrungspflicht ist anzufertigen.
Treten Schäden erneut auf ist eine Ursachenermittlung nötig. Auch die Einführung eines Schadenkontrollverfahrens nach DIN EN 15635 ist zu empfehlen. Bei Schäden an der Regalkonstruktion sind beschädigte Bauteile vorzugsweise durch Originalbauteile zu ersetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, muss der Standsicherheitsnachweis für das Regal unter Berücksichtigung der Reparaturmaßnahme überprüft und schriftlich dokumentiert werden.